Kinder aus Familien mit geringem Einkommen haben einen Anspruch auf Bildung und aufs Mitmachen. Sie erhalten Leistungen für das gemeinsame Mittagessen in der Schule oder Kindertagesstätte, für Ausflüge oder Klassenfahrten der Schule, für den persönlichen Schulbedarf, für Fahrtkosten für den Schulweg, für Nachhilfe und sie erhalten einen Zuschuss für Sportverein, Musikschule oder andere kulturellen Aktivitäten.
Anspruchsberechtigt sind Kinder aus Familien, die
beziehen.
Den Antrag können Sie beim Sozialamt stellen:
Nördliche Ringstraße 2 a-c
91126 Schwabach
1. Stock Zimmer 1.06