Wohngeld kann als Mietzuschuss (wenn Sie ein geringes Einkommen haben) für eine Mietwohnung beantragt werden und wird erst ab dem Monat gewährt, in dem der Antrag eingereicht wurde.
Erforderliche Unterlagen:
Antragsformular mit folgenden Anlagen
Für den Folgeantrag nach der Bewilligung müssen nicht wieder die kompletten Unterlagen eingereicht werden, es reicht aus:
Kontakt:
Telefon: 09122 860-217 oder -338
Fax-Nr.: 09122 860-249
Nördliche Ringstraße 2 a-c
1. Stock Zimmer 1.21